Am Montag machte ich mich mit Sarah und Volker Reusing auf den Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Sarah und ihr Mann haben eine gültige Klage gegen den Vertrag von Lissabon formuliert über deren Ausgang am heutigen Dienstag allerdings nicht entschieden wird.
Um so interessierter waren wir, ob das BVG die Klage vielleicht unter den Tisch fallen lässt und den Lissabon-Vertrag durchwinkt. Zum Glück war dem nicht so.
Zunächst jedoch stand uns die Fahrt nach Karlsruhe über die A3 bevor und leider kamen wir schon vor dem Breitscheider Kreuz zum Stillstand. Ein Auto bei Hilden sei ausgebrannt und uns stünden ca. zwei Stunden Wartezeit bevor. Sechs Stunden später erreichten wir dann endlich unser Ziel.
Leider war es mir heute verwehrt, an der Urteilsverkündung in den heilligen Hallen unserer höchsten Justiz persönlich teilzunehmen. Der Saal war komplett ausgebucht. Die Medienpräsenz war groß.
Frank-Walter Steinmeier reiste an, Peter Gauweiler und ich hatte die Möglichkeit kurz mit Dr. Diether Dehm (Stellungnahme von Diether Dehm zum Urteil) zu sprechen, der mit Gregor Gysi als letzte Politprominenz eintrudelte.

Frank-Walter Steinmeier in Karlsruhe
Dann die Urteilsverkündung: Der Lissabon-Vertrag ist zunächst auf Eis gelegt, weil es den Funktionsvorbehalt – sprich die Gewaltenteilung in Deutschland – unterwandert und somit verfassungswirdrig ist.
Das BVG fordert mehr Kompetenzen von Bundestag und Bundesrat in Brüssel und dafür muss das Begleitgesetz zum Vertrag im Bundestag neu formuliert werden.
Anschließend kann der Vertrag ratifiziert werden.
Was jedoch in den Mainstream-Medien und bei den Lissabon-Fans untergeht, ist das, was das Verfassungsgericht noch verkündet hat:
- Wenn es in der Anwendung des Lissabon-Vertrages zu einem Bruch mit dem deutschen Grundgesetz kommt, wird dieser Fall unverzüglich vor dem BVG vorstellig
- Sollte eine Unvereinbarkeit mit dem GG vorliegen, geht das BVG sogar so weit, einen Austritt aus der EU zu erwägen
Die staatliche Souveränität Deutschlands und das Grundgesetz gelte es zu schützen.
Auf deutsch gesagt: Wir akzeptieren den Vertrag nur solange, wie der Scheiß, der da drin steht nicht mit unserem Grundgesetz kollidiert – ansonsten sind wir raus.
Ein passables Ergebnis für Deutschland, die anderen EU-Staaten haben allerdings müssen sich diesem miesen Vertragswerk fügen.
Ich veröffenliche diese Infos unter Vorbehalt unter Berufung auf die Leute, die der Urteilsverkündung heute beigewohnt haben. Das ganze Urteil ist ca. 500 Seiten lang und will erst einmal gelesen werden. Ich denke aber schon, dass ich die Kernessenz hier ganz gut erfasst habe. Weitere Infos folgen.
Posted by: wojna
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Politik