2nd Jun, 2009

Wojna fragt Jürgen Trittin

Ich habe Jürgen Trittin zwei Fragen zum Vertrag von Lissabon gestellt:

Ich habe Angst vor dem Lissabonner Vertrag, denn unsere Spitzenpolitiker, die ihm im Bundestag zugestimmt haben, scheinen nicht zu wissen, was darin steht.

So glaube ich Jürgen Tritin, dass er keine bösen Absichten mit seiner Unterstützung zum Vertrag von Lissabon verfolgt. Jedoch hat er wichtige Teile des Vertrages – insbesondere die Protokolle, die gleiche Rechtsgültigkeit wie der Rest des Vertragswerkes besitzen – offenbar nicht gelesen:

  • AEUV, Artikel 14, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
  • Protokolle, Artikel 2, Absatz 26, nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse
  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 2, Absatz 2, Aufrührertötung

Es ist zwar schön, wenn Herr Trittin sagt, dass wir uns nun selbst aussuchen können, was wir privatisieren wollen und was nicht. So ganz stimmt das aber nicht.
Die allgemeine Daseinsvorsorge MUSS ausgeschrieben werden! Da ist nix mit “aussuchen”.
Das bedeutet,  dass Strom, Wasser, Schwimmbäder, Opern, etc. in private Hand gegeben werden müssen! Andernfalls können Konzerne dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) klagen, falls Deutschland sich für einen Sonderweg entscheidet.

Viel schlimmer jedoch ist, dass unter die “Dienstleistungen von allgemeinem Interesse” auch hoheitliche Aufgaben des Staates fallen: Verwaltung, Ämter, Schulen, öffentlicher Dienst.
Diese Bereiche müssen nicht ausgeschrieben werden, sie können aber.

Aber was ist dann los, wenn schwarz-gelb an die Regierung kommt und die in ihrem neoliberalen Geiste die erste naturwissenschaftliche Schule von Monsanto (Hersteller von grüner Gentechnik) betreiben lässt und unsere Schüler dann lernen, dass Genfood zwar in Deutschland verboten, aber eigentlich eine tolle Alternative ist.
Und wer dagegen klagen will, dass seine Kinder sowas lernen, der muss dann gegen den Staat klagen, der dann wiederum gegen das Unternehmen klagt. Bis ein Kläger da zu seinem Recht kommt, wird viel Wasser den Rhein runterfließen.

Dass Herr Trittin von der “Aufrührertötung” noch nichts gehört hat, wundert mich deshalb ebenfalls nicht.
Aufstand und Aufruhr darf blutig niedergeschlagen werden lauf dem Vertrag von Lissabon. Ein Aufstand ist eine gewaltsame Rebellion gegen die Regierung. Aber was ist ein Aufruhr? Ein Aufruhr ist ein “Aufruf zum Aufstand”. Wenn ich mich also mit 50 Leuten vor den Bundestags stelle und rufe: “Brennt die Hütte nieder!” heißt das laut neuem europäischem Recht dann: “Feuer frei!”
Alternativ hätte man also auch den friedlichen Protest der Ossis gegen das damalige SED-Regime niederschießen dürfen. Willkommen in der DDR … ähhhh … in der neuen EU!

Wie die Erklärung zur gemeinsamen militärischen Aufrüstung innerhalb der EU mit den grünen Prinzipien zu vereinbaren ist, frage ich mich.

Des Weiteren können separate EU-Grüppchen nur bestehend aus Staatschefs europäische Militäroperationen beschließen, ohne dass das Paralement (in unserem Fall der Bundestag) darüber abstimmen muss oder kann.
Als ich Herrn Trittin nach der Veranstaltung davon in Kenntnis setzte, raunte er mir zu:  “Im Grunde ist es doch jetzt schon so.”

Die Ächtung eines Angriffskrieges fehlt im Vertrag von Lissabon gänzlich. Das steht nicht nur im Gegensatz zu den grünen Prinzipien sondern vor allem im Widerspruch zu denen unseres Grundgesetzes.

Wer mehr über den Vertag von Lissabon und seine Widrigkeiten wissen möchte, der schaut sich am besten die Videos von Volker Reusing auf Youtube an. Gemeinsam mit seiner Frau hat er beim Bundesverfassungsgericht eine gültige Klage gegen diesen unglaublichen Vertrag eingereicht.

Responses

Danke für den Blog Eintrag, interessante Infos, insbesondere über den peinlich, peinlich uninformierten Grünen… aber scheint es mir nur so, oder ist es das Schicksal vieler gutgläubiger Linker zu spät aufzuwachen?!?!

Gerade Du solltest doch begriffen haben, das den Schachfiguren im Vordergrund nur daran gelegen ist, nicht rauszufliegen. Ob es sie nun zum “Sieg” (was das auch immer sein mag) führt oder einfach eine Zeitlang weiterernährt ist doch dabei latte.

Scheiß Lissabon Vertrag. Wenn man einen Wahl der mündigen Bürger veranstalten könnte, die zugelassenen ca. 1 Millionen Personen würden doch zu 70 % dagegen stimmen.

Kämpfe weiter, es bedarf mehr Deutsche die sich trauen ihre Stimme zu erheben! Wir sind leider doch alle vom Faulheitsvirus infiziert, die Obrigkeit kann machen was sie will, Deutschland wird sich nicht wehren …

Danke für den Beitrag, immer weiter so, je mehr damit konfrontiert werden desto besser.

Dieses Video finde ich dazu ziemlich passend,
da mehrere Politiker unserer grössten Parteinen gefragt werden, in welchen Punkten der Lissabon-Vertrag ihre Zuständigkeiten einschränken bzw. aufheben würde, eine Antwort dazu konnte NIEMAND!!! geben.

Das heisst die unterzeichnen in unserem Namen wovon die keinen Plan haben, und das nervt mich gewaltig.

Link zum Beitrag:
http://www.youtube.com/watch?v=Jh3FpEMUgSE

cheers phk

@wojna: Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen:

Ich habe die ursprüngliche Fassung welche durch die massenhaften Änderungen und Verweise nicht lesbar ist (sagte auch Ströbele) und die konsolidierte Fassung, und suche nach besagten Stellen, finde diese dort aber leider nicht.

Lediglich in der EMRK gültig seit 2005
(Europäische Menschenrechtskonvention)

finde ich folgendes unter Artikel [2]

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Schaue ich dann in der aktualisierten Fassung der Grundrechtecharta von 2007 Straßburg steht unter

Artikel [2]

Recht auf Leben

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Jetzt bin ich doch etwas irritiert, denn im eigtl. Lissabon Vertrag stehen unter besagten Artikeln
völlig andere Sachen.

Lissabon Vertag
Artikel [2]
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie,
Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der
Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer
Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit,
Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

und unter Artikel [7] Absatz (2)

Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung von in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätzen durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er die Regierung des betroffenen Mitgliedstaats zu einer Stellungnahme aufgefordert hat.

Hast du bitte noch Quellen, ich habe die Versionen des auswärtigen Amtes heruntergeladen.

Ein großes Danke schonmal im Vorraus

Ps: kannst den Kommentar auch unveröffentlicht lassen, mir gehts in erster Linie um die Infos zum nachlesen.

cheers phk

Wir sind jasowas von “am A……” mit diesem Lissabonner Vertrag!
Wieviele Versionen gibts denn da?
Da kann einem ja auch Angst und Bange werden.
Oder ist das so gewollt?
Dieser ganze Cross-Boarder und PPP-Mist erschließt sich einem nur wenn man fragt: wer profitiert?? Grundversorgung in privater profitorientierter Hand wird uns das letzte Hemd kosten bei gleichzeitiger mieser Versorgung( siehe England).
Eine infoquelle diesbezüglich ist das Buch “Machtwahn” von
Albrecht Müller, der auch die nachdenkseiten.de betreibt.
Von Monsanto betriebene Schulen ? Horror!
Von der Industrie&Wirtschaft gesponsorte
Uni Professoren? Traurige Filz-Realität in unserem Lande….nur ein Beispiel von vielen.
Nacht…

Es haben sich ein paar leichte Fehler eingeschlichen, die ich korrigiert habe. Du hast Recht:
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats enthält in
Art. 2 Abs. 2 EMRK die Lücke, dass die Tötung zur rechtmäßigen
Niederschlagung von Aufruhr und Aufstand nicht als Verletzung des Menschen-
rechts auf Leben gilt. Das war bisher kein Problem, weil die EMRK innerhalb
des internationalen Rechts nicht unbedingt den höchsten Rang hat, sondern
höherrangigere Menschenrechtsverträge (z. B. Art. 6 Uno-Zivilpakt) sowie vor
allem die Verfassungen der meisten Staaten das Recht auf Leben schützen, ohne
eine solche Lücke zu lassen.
Zum Problem würde es erst, wenn der “Vertrag von Lissabon” das EU-Recht
erstmals über alles andere Recht in Europa stellen würde (sog.”Supranationalität”), denn für das EU-Recht ist die EU-Grundrechtecharta maßgeblich.
Deren Recht auf Leben (Art. 3 EU-Grundrechtecharta) scheint auf den ersten
Blick lückenlos; die Menschenrechte der EU-Grundrechtecharta sind aber, gem.
Art. 52 Abs. 3 EU-Grundrechtecharta, soweit es vergleichbare Grundrechte auch
in der EMRK gibt, nicht nach ihrem eigenen Wortlaut in der
EU-Grundrechtecharta auszulegen, sondern nach dem des vergleichbaren
Grundrechts in der EMRK. Und somit käme über Art. 52 Abs. 3 EU-Grundrechte-
charta die Lücke aus Art. 2 Abs. 2 EMRK, welche die Aufrührertötung erlaubt, in das EU-Recht hinein.

@Corinna Leider gibts da viel zu viele Varianten im Netz, was das nachlesen zusätzlich erschwert.
Die EMRK zb. wird regelmässig mit neuen Protokollen nachgebessert, davon ist glaube ich eine integrierte Fassung bis Protokoll 13 von 2003 aktuell, da soweit ich weiss Protokoll 14 noch nicht ratifiziert wurde (in irgendeinem Protokoll gings glaub ich um die generelle Abschaffung der Todesstrafe?)

In der aktuellen Fassung[1] wird auch Zwangsarbeit und Sklaverei behandelt, da kann man auch vieles rauslesen.

EMRK Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Artikels gilt nicht:

a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die unter den von
Artikel 5 der vorliegenden Konvention vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten
oder bedingt freigelassen worden ist;

b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der Verweigerung aus
Gewissensgründen in Ländern, wo diese als berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an
Stelle der militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung;

c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder
das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;

d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört.

Man beachte Punkt 3.b

Die konsolidierte Fassung[2] des Vertrages von Lissabon von 2008 habe ich auchmal zum download/lesen für alle interessierten bereitgestellt.

Und zuletzt noch die aktuell gültige Fassung[3]
der Chrta für Grundrechte in der EU

@wojna Danke für die Ergänzungen, denn im Netz lese ich das mal so und mal so, aber so richtig verstanden habe ich nicht ob die EMRK Bestandteil des Vertragswerkes wird und die Charta findet keine Beachtung oder genau andersherum?
Denn die Aufrührertötung kommt ja nur im EMRK vor und nicht in der Charta.

Ich glaub die machen das absichtlich kompliziert damit es niemand versteht. Ich les nun schon seit Tagen und mir brummt der Kopf ;)

cheers phk

[1]EMRK Stand 2003 bis Protokoll 13

http://downloads.wlancrew.com/treaty/emrk/09a_EMRK-EGMR_ZP13_Complete.pdf

[2]Lissabon Vertrag Konsolidierte Fassung 2008

http://downloads.wlancrew.com/treaty/lisbon_treaty_konsol_de_2008.pdf

[3] EU Charta der Grundrechte Straßburg 2007

http://downloads.wlancrew.com/treaty/emrk/eu_charta_grundrechte_strassburg_2007.pdf

Hallo Wojna. Vielen Dank für die Aufklärung in Bezug auf die Lissabonner Verträge. Das diese unsere Interessen beschneiden und die Deutschen als einziges Volk in Europa darüber nicht über Volksentscheid abstimmen konnten, sagt ja schon fast alles. Zum Glück haben die Niederländer bereits deutlich gegen diese EU gestimmt. Wollen wir das in anderen Staaten auch hoffen. Ich wähle eine vom Bundesverfassungsgericht als absolut demokratisch und verfassungsgemässe eingestufte Partei: Die Republikaner. Früher wählte ich SPD. Doch nach derem Zusammengang mit den Grünen kann ich diese Richtung leider nicht mehr wählen. Daher, nach genauer und sorgfältiger Prüfung, mit ruhigem Gewissen: Die Republikaner.

Hallo Wojna,

kann mich den Anderen nur anschließen, gute Arbeit. Ich werde jetzt mal langsam zur Urne schlurfen und meine Kreuzchen machen. Wirklich bedauerlich, dass ich im Wahlkreis 117 sitze.

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