Ich habe Jürgen Trittin zwei Fragen zum Vertrag von Lissabon gestellt:
Ich habe Angst vor dem Lissabonner Vertrag, denn unsere Spitzenpolitiker, die ihm im Bundestag zugestimmt haben, scheinen nicht zu wissen, was darin steht.
So glaube ich Jürgen Tritin, dass er keine bösen Absichten mit seiner Unterstützung zum Vertrag von Lissabon verfolgt. Jedoch hat er wichtige Teile des Vertrages – insbesondere die Protokolle, die gleiche Rechtsgültigkeit wie der Rest des Vertragswerkes besitzen – offenbar nicht gelesen:
- AEUV, Artikel 14, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- Protokolle, Artikel 2, Absatz 26, nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 2, Absatz 2, Aufrührertötung
Es ist zwar schön, wenn Herr Trittin sagt, dass wir uns nun selbst aussuchen können, was wir privatisieren wollen und was nicht. So ganz stimmt das aber nicht.
Die allgemeine Daseinsvorsorge MUSS ausgeschrieben werden! Da ist nix mit “aussuchen”.
Das bedeutet, dass Strom, Wasser, Schwimmbäder, Opern, etc. in private Hand gegeben werden müssen! Andernfalls können Konzerne dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) klagen, falls Deutschland sich für einen Sonderweg entscheidet.
Viel schlimmer jedoch ist, dass unter die “Dienstleistungen von allgemeinem Interesse” auch hoheitliche Aufgaben des Staates fallen: Verwaltung, Ämter, Schulen, öffentlicher Dienst.
Diese Bereiche müssen nicht ausgeschrieben werden, sie können aber.
Aber was ist dann los, wenn schwarz-gelb an die Regierung kommt und die in ihrem neoliberalen Geiste die erste naturwissenschaftliche Schule von Monsanto (Hersteller von grüner Gentechnik) betreiben lässt und unsere Schüler dann lernen, dass Genfood zwar in Deutschland verboten, aber eigentlich eine tolle Alternative ist.
Und wer dagegen klagen will, dass seine Kinder sowas lernen, der muss dann gegen den Staat klagen, der dann wiederum gegen das Unternehmen klagt. Bis ein Kläger da zu seinem Recht kommt, wird viel Wasser den Rhein runterfließen.
Dass Herr Trittin von der “Aufrührertötung” noch nichts gehört hat, wundert mich deshalb ebenfalls nicht.
Aufstand und Aufruhr darf blutig niedergeschlagen werden lauf dem Vertrag von Lissabon. Ein Aufstand ist eine gewaltsame Rebellion gegen die Regierung. Aber was ist ein Aufruhr? Ein Aufruhr ist ein “Aufruf zum Aufstand”. Wenn ich mich also mit 50 Leuten vor den Bundestags stelle und rufe: “Brennt die Hütte nieder!” heißt das laut neuem europäischem Recht dann: “Feuer frei!”
Alternativ hätte man also auch den friedlichen Protest der Ossis gegen das damalige SED-Regime niederschießen dürfen. Willkommen in der DDR … ähhhh … in der neuen EU!
Wie die Erklärung zur gemeinsamen militärischen Aufrüstung innerhalb der EU mit den grünen Prinzipien zu vereinbaren ist, frage ich mich.
Des Weiteren können separate EU-Grüppchen nur bestehend aus Staatschefs europäische Militäroperationen beschließen, ohne dass das Paralement (in unserem Fall der Bundestag) darüber abstimmen muss oder kann.
Als ich Herrn Trittin nach der Veranstaltung davon in Kenntnis setzte, raunte er mir zu: “Im Grunde ist es doch jetzt schon so.”
Die Ächtung eines Angriffskrieges fehlt im Vertrag von Lissabon gänzlich. Das steht nicht nur im Gegensatz zu den grünen Prinzipien sondern vor allem im Widerspruch zu denen unseres Grundgesetzes.
Wer mehr über den Vertag von Lissabon und seine Widrigkeiten wissen möchte, der schaut sich am besten die Videos von Volker Reusing auf Youtube an. Gemeinsam mit seiner Frau hat er beim Bundesverfassungsgericht eine gültige Klage gegen diesen unglaublichen Vertrag eingereicht.
Posted by: wojna
Categories:
Politik